Straßburg - Das Europaparlament hat ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Mit der im Februar in Straßburg beschlossenen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Dazu zählen etwa die Ausbildung und Rekrutierung von Terroristen, die Verherrlichung und Finanzierung ihrer Taten sowie Reisen zu terroristischen Zwecken - auch innerhalb der EU.

Für Deutschland ändert sich nicht viel. So sind Reisen in Terrorcamps und die Terrorfinanzierung bereits strafbar. Es sei aber wichtig, dass in allen Mitgliedstaaten Mindestregeln gelten und angewendet werden, sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King.

Kritiker halten das neue Recht für nicht verhältnismäßig

Mit der Richtlinie legt die EU auch neu fest, was sie unter Terrorismus versteht. Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht geht die Definition zu weit. Ihn stört, dass bei Taten mit einer entsprechenden politischen Motivation auch ausreichen soll, wenn erhebliche wirtschaftliche Verluste angerichtet werden. Wenn Aktivisten einen Kohletagebau besetzten, «muss man davon ausgehen, dass da ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht», sagte er. Dies als Terrorismus zu ahnden, gehe aber deutlich übers Ziel hinaus.

Der Grünen-Politiker hält es zudem nicht für verhältnismäßig, Reisen innerhalb der EU unter Strafe zu stellen. «Terrorcamps haben wir bisher jedenfalls noch nicht innerhalb der Europäischen Union aufgedeckt.»

Auch die Linken-Abgeordnete Cornelia Ernst befürchtet, dass die Richtlinie stellenweise zu ungenau gefasst ist - etwa wenn es um die Glorifizierung terroristischer Taten geht. Dies könnte aus ihrer Sicht die Meinungsfreiheit gefährden.

Berichterstatterin Monika Hohlmeier von der christdemokratischen EVP-Fraktion betonte jedoch: «Wenn jemand sagt, ich finde den Terroristen da cool, das ist eine dumme Äußerung (...) mehr nicht.» Bestraft werden sollten vielmehr «professionelle Propaganda-Netzwerke», in denen eine «gezielte Glorifizierung» stattfinde, mit dem Ziel junge Menschen anzulocken.

Hier lesen Sie die überarbeitete Terrorismus-Definition der Europäischen Union im Detail:

Eine «terroristische» Tat muss danach mindestens eines dieser Ziele haben:- eine schwerwiegende Einschüchterung der Bevölkerung- öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation unter Gewalt oder Androhung von Gewalt zu etwas zu zwingen (...)- die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes (...) ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstörenIm zweiten Teil der Definition geht es um die Handlung als solche. Hier listet die Richtlinie eine Reihe von Taten auf. Darunter:- Angriffe auf das Leben sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit- Entführung oder Geiselnahmen- schwerwiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung, einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können- Kapern von Flugzeugen, Schiffen und Gütertransporten- Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung, Bereitstellung oder Verwendung von Feuerwaffen, Explosivstoffen, radiologischen, atomaren, biologischen und chemischen Waffen- Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dies Menschenleben gefährdet oder Angst und Schrecken verbreitet- Angriffe auf Informationssysteme sowie die Wasser- und StromversorgungDie Drohung, eine dieser Taten zu begehen, reicht aus.

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