Die EU hat erste konkrete Maßnahmen zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran auf den Weg gebracht. Die EU-Kommission aktualisierte am Freitag (18. Mai) ein Abwehrgesetz gegen amerikanische Sanktionen, die US-Präsident Donald Trump nach dem einseitigen Rückzug seines Landes wieder in Kraft setzt. Zudem wurden Vorbereitungen getroffen, um es der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu ermöglichen, künftig auch EU-Investitionen im Iran zu unterstützen. Das Land selbst soll im Rahmen einer «vertrauensbildendender Maßnahmen» europäische Finanzhilfen bekommen.

Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte.

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Die ersten von den USA wiedereingeführten Sanktionen sollen nach EU-Angaben am 6. August wirksam werden. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können.

Aktualisiertes Abwehrgesetz eröffnet viele Möglichkeiten

Über das aktualisierte Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden, kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA. Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag (17. Mai) am Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar.

Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

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