Brüssel - Wenige Stunden nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung hat der österreichische Jurist Max Schrems Beschwerden gegen Facebook, Google, WhatsApp und Instagram bei den Aufsichtsbehörden eingereicht. Die Konzerne zwingen Nutzer Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, hieß es in einer Mitteilung des von ihm gegründeten Vereins «Noyb». Das sei ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Beschwerden seien «eine erste Nagelprobe» für die neuen Regeln, sagte Schrems am Freitag.

Nach zweijähriger Übergangsfrist gelten in Europa ab sofort einheitliche Datenschutzregeln. Alle 28 EU-Staaten müssen vom heutigen Freitag an die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwenden. Dadurch wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher.

«Die Datenschutzgrundverordnung setzt einen weltweiten Datenschutz-Standard, und darauf können wir alle stolz sein», sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourovà am Freitag in Brüssel. «Sie bringt konkreten Nutzen für Bürger ebenso wie für Unternehmen.» Vorteile werde es auch für den digitalen europäischen Binnenmarkt geben, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Mit dem neuen Regelwerk würden auch Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. «Deutschland als Exportnation wird davon profitieren.»

Sanktionen gegen «große Giganten»

Endlich gebe es «wirksame Sanktionsmöglichkeiten» gegen die «großen Giganten», sagte Justizministerin Katarina Barley im SWR. So liege die Strafe jetzt bei bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Facebook seien das 1,6 Milliarden Euro. Verbraucher hingegen müssten keine Strafen fürchten, sagte Barley. Sie profitierten ausschließlich von der neuen Verordnung.

Auch Verbraucherschützer bezeichnen die neuen Regeln als Meilenstein für den Datenschutz. Doch vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine fürchten den bürokratischen Aufwand und unverhältnismäßig hohe Strafen.

Er hoffe, dass die Datenschutzbehörden nun nicht diejenigen in den Fokus nehmen, die sich schwertäten, «weil sie zum Beispiel sehr kleine Unternehmen sind oder kleine Vereine, die vielleicht die neue Verordnung noch nicht bis ins letzte Jota verstanden haben», sagte der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar im «Deutschlandfunk». «Sondern dass sie sich anlegen mit den Großen, mit den Facebooks, mit den Twitters, mit den Googles dieser Welt. Dann, denke ich, wird auch jeder verstehen, dass das Sinn macht.»

Beschwerden bei vier Behörden gleichzeitig

Der Verein «Noyb» will nun dagegen vorgehen, dass die Dienste von Facebook und Google teils generelle Zustimmungen unter «Zwang» verlangten, ohne die sie überhaupt nicht genutzt werden können. «Facebook hat sogar Konten von Usern geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl, das Konto löschen oder auf den Button drücken – das ist schlicht Erpressung», sagte Schrems. Der Jurist hatte bereits mit mehreren Verfahren Furore gemacht. 2015 kippte der Europäische Gerichtshof nach seiner Klage das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.

Wegen ähnlicher Vorwürfe der «Zwangszustimmung» hat der Verein seine Beschwerden zeitgleich bei vier Behörden eingebracht, um die Koordination zu erleichtern: Facebook in Österreich, Facebooks Fotodienst Instagram in Belgien, Facebooks Messengerdienst WhatsApp in Hamburg und Googles Android in Frankreich. Darüber hinaus will sich der Verein voraussichtlich auch an die irische Datenschutzbehörde wenden, da der Unternehmenssitz in drei Fällen in Irland liege.

Nach Inkrafttreten der DSGVO waren mehrere US-Portale am Freitag von Europa aus vorübergehend nicht erreichbar. So sperrte etwa die «Los Angeles Times» ihre Leser aus Europa aus. Man arbeite noch weiter an technischen Lösungen, um die neuen Vorschriften umzusetzen, teilt der Verleger Tronc mit. Nähere Details dazu, wo die Probleme liegen, gab es nicht.

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